Die RAG Schießsport wird in der Kreisgruppe Obb./N. vertreten durch den Beauftragten und ersten Vorsitzenden und den gewählten Vorstand:
1.Beauftragter Schießsport:
Manfred Buchberger
[RK Kösching]
1.Stellvertreter:
Michael Gorzitze
[RK Wettstetten]
weitere Stellvertreter:
Dachs Christian
Hans Jürgen Fenzl
[RK Ingolstadt]
Bruno Gerhard
[RK Ingolstadt]
Schriftführer:
Rudolf Manhart
[RK Ingolstadt]
Eine Mitgliedschaft in der RAG Schießsport setzt eine Mitgliedschaft im VdRBw voraus. Neben der Waffenausbildung und dem regelmäßigen Schießen mit militärischen Waffen im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen für Reservisten mit der Bundeswehr, bietet die Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Oberbayern Nord allen ihren Mitgliedern, also auch den fördernden Mitgliedern, die Möglichkeit, sich mit zivilen Groß- & Kleinkaliber-, Kurz- und Langwaffen im Rahmen des Waffengesetzes schießsportlich zu betätigen. Hierzu besteht ein Mitbenutzervertrag mit der Bavaria Gerolfing/Ingolstadt (Details siehe unten), um jedem Mitglied eine Schiessmöglichkeit zu bieten.
Alle Reservisten und Mitglieder der Kreisgruppe Obb-Nord haben die Möglichkeit regelmäßig mit Langwaffen zu schießen!
Es besteht ein entsprechender Mitbenutzungsvertrag mit dem:
Es besteht ein entsprechender Mitbenutzungsvertrag mit dem:
Schützenverein Bavaria Gerolfing e.V. Schäferstraße 85049 Ingolstadt - Gerolfing |
welcher uns gestattet dort jeweils Donnerstags ab 19:00 - ca. 22.00 Uhr deren Anlage zu nutzen. Dort findet sich eine ganzjährig nutzbare, unterirdische 100m-Anlage mit 6 Ständen, welche die individuelle Zielentfernung von 15, 25, 30, 50 und 100m erlaubt. Abgerechnet wird über eine Münzautomaten mit einer Mindeststandgebühr von 6,- € für 28 Minuten. Ein Nachkauf ist möglich, mit 1,- € für 7 Minuten. Der Automat akzeptiert 1 und 2 EURO Münzen, also bitte ausreichend Kleingeld mitbringen!
Laut Schreiben des Schießsportbeauftragten der Bezirksgruppe Oberbayern vom 16.05.2001 und Beschluss der Kreisgruppe Obb./N. im Juli 2001, werden Waffenanträge nur noch nach bestimmten Richtlinien bearbeitet.
Und bei Anträgen für die 3. und 4. Kurzwaffe zählt folgendes:
- die 3. Kurzwaffe oder den 4. Halbautomat gibt es erst bei Teilnahme ab zwei Meisterschaften.
- Die 4. Kurzwaffe und der 5. Halbautomat wird erst bei Teilnahme an der Kreismeisterschaft und einer Bezirks- oder Landesmeisterschaft mit 80% der Ringe des Siegers genehmig.